Zulassung Defender MY 2011 als LKW

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Folgende Änderungen in Bezug auf die Zulassung des Defender in der Bundesrepublik Deutschland für Fahrzeuge ab dem MY 2011 haben sich ergeben:

  • Ab MY 2011 werden keine Defender mit der EG-Typengenehmigung M1 (PKW) gebaut.
    Die Modelle 90 und 110 Station Wagon erhalten die EG-Typengenehmigung N1. Dies ist ein LKW zur Güterbeförderung bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen.
    Die Modelle Hard Top, Pick-Up und Crew Cab werden weiterhin mit der EG-Typengenehmigung N1 gebaut, die sie über die europaweit geltende CoC erhalten. Sie bekommen also keine nationale ABE mehr. Ausnahmen hiervon sind die 130" Fahrgestelle mit Single- und Double Cab Chassis.
  • Die betroffenen Modelle Defender 90 und 110 Station Wagon unterliegen ab dem MY 11 durch die N1 Typisierung dem §30 der StVO.
    Dies bedeutet, dass diese Fahrzeuge dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot unterliegen, sofern sie im Anhängerbetrieb sind. Ohne Anhänger gilt das Fahrverbot demnach nicht (da weniger als 7,5 Tonnen zul. Gesamtmasse).
    Ausserdem ist in der StVO den Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit gegeben, Ausnahmeregelungen zu erteilen und festzulegenm. So ist das Ziehen eines Anhängers mit Sportgerät auch an Sonn- und Feiertagen in Bremen z.B. erlaubt erlaubt.
    Zu beachten wäre dann noch, dass es in den Bundesländern unterschiedliche Feiertagsregelungen gibt. So kann es sein, dass an einem Tag in einem Bundesland gefahren werden kann, in einem anderen aber nicht, da dort ein gesetzlicher Feiertag ist.

Die Zulassung als LKW ist Notwendig, damit er bis 2012 verkauft werden kann, da er bis dahin noch nicht die Euro-5 Norm erfüllt. Ab 2012 wird dies auch für LKW Pflicht und dann bekommt er einen neuen 2,2 L Motor, der diese Norm erfüllen wird.

In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die EU die Trennung bei 3,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht und die vormals existierende weitere Grenze von 2,8 Tonnen vor vielen Jahren hat fallen lassen. Dies ist z.B. bei der Beachtung von Verkehrszeichen wichtig. Ist das Fahrzeug jedoch als PKW klassifiziert (z.B. gepanzerte Limousine mit 4 Tonnen) gelten jedoch die PKW Regeln der StVO und StVZO. Für Fahrzeuge die bisher zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen lagen, fallen hier oftmals Beschränkungen weg, z.B. die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausserhalb geschlossener Ortschaften, die dann bei 100 km/h liegt, sofern man ohne Anhänger unterwegs ist.

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