OBD - On-Board-Diagnose

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Getrieben durch die zunehmende Emmisionskontrolle mussten im Verlauf der Zeit immer mehr Fahrzeugkomponenten ständig überwacht werden. Das führte letztendlich zu Schnittstellen, die das ermöglichen. Diese wurde immer weiter standardisiert und erweitert.

OBD I (CARB)

Das California Air Resources Board Reglement zur Emissionskontrolle brachte 1988 die erste OBD Stufe auf den Weg, um eine Möglichkiet zu schaffen, die Einhaltung der Emissionsgesetze zu kontrollieren. An diese Schnittstelle wurden folgende Anforderungen gestellt:

  • Überwachung abgasrelevanter elektrischer Systeme mit Abspeichern eventueller Fehler im Fehlerspeicher.
  • Fehleranzeige mittels Warnlampe.
  • Der Fehler muss ohne Zusatzmittel ausgelesen werden können, z.B. durch Blinken der Warnlampe.

OBD II (CARB)

1994 kam dann die zweite Stufe in der kalifornischen Gesetzgebung. Ab 1996 wurde OBD II für Dieselfahzeuge Pflicht. Der Stecker, die Steckersignale und die Fehlerinformationen worden normiert, was erstmals den Anschluss frei verfügbarer Tester ermöglichte. Zu den bestehenden Funktionen kamen hinzu:

  • Eigenüberwachung des Diagnosesystems, z.B. durch Plausibilitätsprüfungen.
  • Überwachung aller Teile, die bei Ausfall eine Erhöhung des Schadstoffausstosses zur Folge haben.
  • Alle emissionsrelevanten Systeme müssen mindestens einmal Testzyklen durchlaufen.

OBD II wurde mehrfach überarbeitet. 2004 wurden die Anforderungen des Reglements verschärft und diese mussten in die OBD Systeme übernommen werden.

Quellen

  • Bosch: Kraftfahrtechnisches Handbuch. Vieweg+Teubner, 2011, 978-3-8348-1330-1