Allgemeine Bestimmungen im europäischen Ausland: Unterschied zwischen den Versionen

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== Warnwestenpflicht ==
 
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Warnwesten müssen der europäischen Norm ''EN 471'' entsprechen. Diese muss auf der Weste vermerkt sein.
 
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! style="text-align:center; color:#D3D3D3; background:#036346;" | Land !! Anzahl pro Fahrzeug !! Bemerkung !! Bußgeld
 
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Version vom 29. September 2011, 12:56 Uhr

Warnwestenpflicht

Stand: 04/2010
Warnwesten müssen der europäischen Norm EN 471 entsprechen. Diese muss auf der Weste vermerkt sein.

Land Anzahl pro Fahrzeug Bemerkung Bußgeld
Belgien 1 Anlegepflicht, besser eine Warnweste für jeden Mitfahrer. 50 € - 1.375 €
Bulgarien 1+n Anlegepflicht für jede Person die das Fahrzeug verlässt. ca. 25 €
Finnland 1+n Anlegepflicht für Fußgänger und alle die das Fahrzeug verlassen (bei Dunkelheit).
Frankreich 1+n Anlegepflicht für jede Person die das Fahrzeug verlässt. 90 €
Italien 1+n Anlegepflicht für jede Person die das Fahrzeug verlässt. 36 € - 150 €
Kroatien 1+n Anlegepflicht für alle Fahrzeuginsassen.
Luxemburg 1+n Anlegepflicht für jede Person die das Fahrzeug verlässt.
Montenegro 1 Anlegepflicht. Während der Fahrt muss die Warnweste über die Rückenlehne des Fahrersitzes gezogen sein. Ab 50 €
Norwegen 1 Anlegepflicht. Muss vom Fahrersitz gut erreichbar verstaut sein.
Österreich 1 Anlegepflicht. 14 € - 2.180 € (ab 14 € bei Fehlen)
Portugal 1 Anlegepflicht. 120 € - 600 € (60 € - 300 € bei Fehlen)
Rumänien 1 Anlegepflicht bei zul. Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen.
Serbien 1 Anlegepflicht. 32 €
Slowakei 1+n Anlegepflicht für jede Person die das Fahrzeug verlässt. 50 € - 150 €
Slowenien 1 Anlegepflicht. ab 50 €
Spanien 1 Anlegepflicht. bis 90 €
Tschechien 1 Anlegepflicht für dienstl. und gewerbl. Fahrzeuge, dann jeder Person die das Fahrzeug verlässt.
Ungarn 1 Keine Anlegepflicht (nur Radfahrer bei schlechter Sicht). 120 €