Allgemeine Bestimmungen im europäischen Ausland

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Warnwestenpflicht

Stand: 04/2010
Warnwesten müssen der europäischen Norm EN 471 entsprechen. Diese muss auf der Weste vermerkt sein.

Land Anzahl pro Fahrzeug Bemerkung Bußgeld
Belgien 1 Anlegepflicht, besser eine Warnweste für jeden Mitfahrer. 50 € - 1.375 €
Bulgarien 1+n Anlegepflicht für jede Person die das Fahrzeug verlässt. ca. 25 €
Finnland 1+n Anlegepflicht für Fußgänger und alle die das Fahrzeug verlassen (bei Dunkelheit).
Frankreich 1 Anlegepflicht für den Fahrer, sobald er das Fahrzeug verlässt. Die Weste muß im Fahrzeug sein und der Norm 89/686/CEE entsprechen !

Im Grenzgebiet zu Italien müssen es 2 Westen sein ! Ab dem 1. September 2008 müssen auch Fahrradfahrer bei Schlechter Sicht/ Nacht eine Weste tragen.

90 €
Italien 1+n Anlegepflicht für jede Person die das Fahrzeug verlässt. 36 € - 150 €
Kroatien 1+n Anlegepflicht für alle Fahrzeuginsassen.
Luxemburg 1+n Anlegepflicht für jede Person die das Fahrzeug verlässt.
Montenegro 1 Anlegepflicht. Während der Fahrt muss die Warnweste über die Rückenlehne des Fahrersitzes gezogen sein. Ab 50 €
Norwegen 1 Anlegepflicht. Muss vom Fahrersitz gut erreichbar verstaut sein.
Österreich 1 Anlegepflicht. 14 € - 2.180 € (ab 14 € bei Fehlen)
Portugal 1 Anlegepflicht. 120 € - 600 € (60 € - 300 € bei Fehlen)
Rumänien 1 Anlegepflicht bei zul. Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen.
Serbien 1 Anlegepflicht. 32 €
Slowakei 1+n Anlegepflicht für jede Person die das Fahrzeug verlässt. 50 € - 150 €
Slowenien 1 Anlegepflicht. ab 50 €
Spanien 1 Anlegepflicht. bis 90 €
Tschechien 1 Anlegepflicht für dienstl. und gewerbl. Fahrzeuge, dann jeder Person die das Fahrzeug verlässt.
Ungarn 1 Keine Anlegepflicht (nur Radfahrer bei schlechter Sicht). 120 €

Feuerlöscher

Land Pflicht Bemerkung Bußgeld
Belgien ja

Frankreich

Alkoholtester

Stand 10/2012

Seit dem 1. Juli 2012 muß man in Frankreich 2 Alkoholtester mit dem NF Prüfzeichen im Fahrzeug mitführen.
Dabei ist es egal ob er Chemisch oder Elektronisch Funktioniert.
Bei Nichtbeachten kostet es ab dem 1. November 2012 eine Strafe von 11 €

Radarwarngeräte

Diese sind in Frankreich seit dem 3. Januar 2012 generell verboten !
Auch in Navigeräten wie Tomtom u.a

Die Strafe dafür beträgt bis zu 1.500 € und der Einzug des Gerätes !!