Winterreifen in Italien

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Ausnahmen vom Winterreifen Verbot zwischen dem 16. Mai bis 14. Oktober in Italien (gilt ab 2014)

In den Sommermonaten (16. Mai bis 14. Oktober) dürfen in Italien keine Winterreifen gefahren werden. Davon ausgenommen sind Fahrzeuge mit Ganzjahresreifen, der Geschwindigkeitsindex der verwendeten Reifen muss aber dem in den Fahrzeugpapieren eingetragenen zugelassen Höchstgeschwindigkeit abdecken. Der Verstoß gegen die Regelung kann mit empfindlichen Geldstrafen belegt werden.

Beispiel: Ein Landrover Defender TD4 mit zugel. Höchstgeschw. 144km/h darf mit Ganzjahresreifen und dem Geschwindigkeitsindex Q (160 km/h) in Italien zwischen dem 16. Mai bis 14. Oktober unterwegs sein. Ein Freelander 2 mit zugel. Höchstgeschw. 180km/h darf mit AT Reifen ab dem Geschwindigkeitsindex T fahren.

Problematisch wird es also im Sommer mit AT/MT Reifen, die einen unzureichenden Geschwindigkeitsindex haben. Dabei ist es egal, ob die ang. Geschwindindigkeit tatsächlich überschritten wurde.

weiterführende Links:
http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/verkehrsrecht/ausland/ITALIEN_Winterreifenverbot/default.aspx
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeitsindex