Zusatzscheinwerfer (Gesetzliche Bestimmungen)

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Die gesetzliche Regelungen zur Beleuchtung des Fahrzeugs ist in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) unter den Paragraphen

  • § 49a

geregelt.

Grundsätzliches

Scheinwerfer dürfen versenkt oder abgedeckt angebracht sein, sofern dadurch ihre ständige Betriebsbereitschaft nicht beeinträchtigt wird. Sie müssen sauber, fest montiert und betriebsbereit sein.

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