Bestimmungen über das Mitführen von zusätzlichem Treibstoff

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Wer innerhalb Europas mit Ersatzkanistern seine Reichweite erhöhen möchte, sollte folgendes beachten: Wer nach Deutschland einreisen möchte und EU-Bürger ist, darf 20l Treibstoff in einem dafür vorgesehenem Kanister gefüllt sein,(sagt der ACE) und nicht auf viele kleine Behälter verteilt. In die Slowakei darf man auch 20l mitnehmen, und gar in die Schweiz, und nach Lichtenstein 25l. Nach Italien, Ungarn, Polen, Slowenien und Kroatien darf Zollrechtlich dagegen gar nichts mitgenommen werden. Sollte Jemand mit der Fähre nach Schweden, Dänemark oder Finnland sein Auto übersetzen, so darf auch hier auf dem Schiff keine Reserve mitgeführt werden. Urlauber die in Österreich unterwegs sind haben die Freigabe für 10l Treibstoff.

Belgien: 10 l Bosnien: Nicht erlaubt Bulgarien: Nicht erlaubt Dänemark: 10 l* Deutschland: 20 l aus Eu-Land, und 10 l aus Drittland Finnland: 10 l Frankreich: 10 l Griechenland: Nicht erlaubt Grossbritannien: Nicht erlaubt Irland: Nicht erlaubt Italien: Nicht erlaubt Kroatien: Nicht erlaubt Luxemburg: Nicht erlaubt Lichtenstein: 25 l Mazedonien: 20 l Niederlande: 10 l Norwegen: 10 l Österreich: 10 l Polen: Nicht erlaubt Portugal: 10 l Rumänien: Nicht erlaubt Schweden: 10 l* Schweiz: 25 l Serbien- Montenegro: 5 l Slowakei: 20 l Slowenien: Nicht erlaubt Spanien: 10 l Tschechien: 10 l Türkei: 25 l Ungarn: Nicht erlaubt

  • Für Fähren nicht erlaubt

Quelle: www.auto-motor.at