Schnorchel (Mantec Classic) abdichten, Defender Td4 (Umbauten): Unterschied zwischen den Versionen
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Es werden | Es werden sicherere und tiefere Wasserdurchfahrten möglich. '''Hinweis: Das Abdichten des Schnorchels ist nicht die einzige Maßnahme, die bei Wasserfahrten die über der von Land Rover angegebenen Wattiefe hinausgehen, durchgeführt werden müssen, um Schäden oder Ausfälle zu vermeiden!''' | ||
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Version vom 21. Juni 2011, 12:30 Uhr
Kurz & Knapp | |
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Fahrzeug | Defender |
Kategorie | B |
Zeitaufwand | keine Angaben |
Werkzeug | keine Angaben |
Teile |
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Beschreibung
Ein Schnorchel, der die Luftansaugung höher legt, ist nur die halbe Miete bei dem Abdichten der gesamten Luftansaugung. In der Regel wird der Schnorchel mit den im Motorraum liegenden, werkseitig verbauten Teilen verbunden. Gerade aber die Verbindung zwischen dem Luftfilterkasten und dem Lufteinlass, bzw. Schnorchel ist hier nicht besonders vertrauenserweckend.
Diese Anleitung beschreibt, wie die Luftansaugung vom Schnorchel bis zum Luftfilterkasten für den Mantec Classic Schnorchel wasserdicht gemacht werden kann.

Hier wird ein selbstgebauter Adapter (Danke @Sternschaden) verwendet:
Vorteil
Es werden sicherere und tiefere Wasserdurchfahrten möglich. Hinweis: Das Abdichten des Schnorchels ist nicht die einzige Maßnahme, die bei Wasserfahrten die über der von Land Rover angegebenen Wattiefe hinausgehen, durchgeführt werden müssen, um Schäden oder Ausfälle zu vermeiden!
Vorgehensweise
Haftungsauschluss
Die hier veröffentlichte Anleitung wurde vom Autor nach Bestem Wissen und Gewissen erstellt. Dennoch kann es durch den Nachbau, bzw. den Ein-, Um- oder Anbau zu eventuellen Schäden am Fahrzeug kommen und die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) kann erlöschen. Ebenso können einige Umbauten ausschließlich dem Zweck eines Wettbewerbseinsatzes dienen und sind eventuell im Bereich der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) bzw. der StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) nicht zulässig. Das Forum und der Autor des jeweiligen Beitrages übernehmen hierfür keinerlei Haftung. Der Nachbau, Ein-, Um- oder Anbau geschieht immer auf eigene Gefahr.